Arbeit

Besuchsdienst

Im Besuchsdienst arbeiten Menschen, die aus psychischen Gründen eine IV-(Teil-)Rente haben. Nach sorgfältiger Ausbildung besuchen Sie selbstständig betagte oder behinderte Menschen in deren Wohnung, im Spital oder Alters- und Pflegeheim. Ihre Hauptaufgabe ist die Begleitung und Betreuung der Kundschaft: Sie leisten Gesellschaft, lesen vor, machen Spaziergänge, Ausflüge, hören zu und reden, machen gemeinsam Besorgungen und Ähnliches mehr. Mit Ihrer Arbeit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Aktivierung und gegen die Vereinsamung der Betroffenen, Sie schenken Freude und entlasten die Angehörigen. Die Arbeit im geschützten Rahmen hat keinen Einfluss auf Ihre IV-Rente.

Angebot

  • Infoanlass und bei Interesse Eignungsgespräch
  • 2-monatiger Einführungskurs und Weiterbildung
  • Bei Eignung Anstellung im Besuchsdienst
  • Wöchentliche Einsätze von mind. 3 x 2 Stunden/Woche
  • Entgelt
  • Monatliche Arbeitsbesprechungen in der Gruppe
  • Begleitung durch Coach für die Bewältigung von schwierigen
    Arbeitssituationen und zur beruflichen Weiterentwicklung

Das bringen Sie mit

  • Sie haben Freude am Kontakt mit Menschen, sind einfühlsam,
    zuverlässig und haben ein angenehmes, gepflegtes Auftreten
  • Bereitschaft, am Einführungskurs und weiteren Terminen
    verbindlich teilzunehmen
  • Sie haben eine IV-(Teil-)Rente 
  • Sie haben eine fachärztliche Begleitung
  • Sie haben Wohnsitz in der Region Basel
  • Eine Anstellung ist bis 2 Jahre vor Rentenantritt möglich

Kosten

  • Der Einführungskurs, Begleitung, Coaching und Weiterbildung sind für Sie kostenlos.

Info-Anlässe:

haben wir in der Rubrik "News" publiziert

 

Mitarbeitende

 

Info & Kontakt

Begleitete Arbeit
Besuchsdienst Stiftung Rheinleben
Clarastrasse 6
4058 Basel, Lageplan


Tel. +41 61 666 63 50
Fax +41 61 666 63 58

besuchsdienst@rheinleben.ch

 

Telefonzeiten:

Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr
Mo. - Do. 13.30 – 16.30 Uhr

Freitagnachmittag Telefon nicht bedient.

 

Anmeldung
Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne und vereinbaren einen ersten Termin.

Sie wollen trotz IV-(Teil-)Rente eine interessante Arbeit finden? Der Besuchsdienst macht‘s möglich!
(Eintritt bis 2 Jahre vor Pensionsalter möglich).

 
Broschüre Besuchsdienst 

Gute Betreuung im Alter - ein wichtiges Thema. 

  • Hier finden sich weitere Informationen, auch gesellschaftlicher und politischer Natur

 

Weiteres

Wir fördern die Selbstbestimmung unserer Klientinnen und Klienten. Die INBES unterstützt Sie bei allen Fragen zum System der Behindertenhilfe. Wir fördern auch die Selbsteinschätzung Ihres Bedarfs.

Präventions- und Meldestelle: Bei Verdacht oder Kenntnis auf Verletzung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität von Klientinnen/Klienten und Mitarbeitende im Rahmen der Stiftung Rheinleben.

 

Liebe Kunden, lernen Sie uns kennen!

Wir bieten Dienstleistungen:

 

Für Institutionen/APH etc.

  • Unser Begleitauftrag finden Sie hier.