Wir weisen darauf hin, dass in der Stiftung Rheinleben grundsätzlich eine generelle Maskenpflicht gilt.
Die Abteilungsleitungen können individuelle Ausnahmen für einzelne Räume, Zweier-Gespräche, Kleingruppen, etc. festlegen. Davon würden Sie als Besucher/Besucherin vor Ort informiert.